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Studien- und Berufswahl - vorbereitende Maßnahmen haben an der FvS eine lange Tradition.

Betriebs- und Fachpraktika zählen dabei zu jenen Teilbereichen schulischen Lernens, die besonders komplexe Anforderungen an Schülerinnen und Schüler stellen; sie sind im Rahmen des Schulprogramms als tragende Säulen zu begreifen:

 

  • ein dreiwöchiges Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 9 (seit den 70er Jahren) und
  • ein zweiwöchiges Fachpraktikum in Jahrgangsstufe 11 (seit 1996/97), das auch im Ausland absolviert werden kann,

gehören (bislang) zu den konstanten Bausteinen einer Konzeption, die ergänzt wird durch variable Module, dazu zählen z. B. Betriebserkundungen, Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ) des Arbeitsamtes, Bewerbertraining/Berufseignungstests mit externen Anbietern etc. Die zu den Praktika geforderten schriftlichen Praktikumsberichte gehen als schriftlicher Leistungsnachweis in die Endnote ein.

Mit dem Betriebspraktikum in Jg. 9 erlangen die Schülerinnen und Schüler erste eigene Erfahrungen in der Arbeitswelt und sollen überdies motiviert werden für die (im Lehrplan) geforderte unterrichtliche Beschäftigung mit wirtschaftskundlichen Inhalten.

Im Gegensatz zu diesem Praktikum in der Mittelstufe soll ein zweites Praktikum in Jg. 11 dazu beitragen, die Vorstellungen eines angestrebten Berufes zu überprüfen und sich bei der Wahl der Leistungskurse oder bei der Wahl eines Ausbildungsberufes bzw. eines Studienfaches bewusster zu entscheiden oder sich ggf. auch neu zu orientieren.

In einer Befragung haben sich in 2008/2009 die Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 12/13 für die Durchführung von zwei Praktika auch unter den Bedingungen von "G8" ausgesprochen. Dabei votierten sie mehrheitlich für die Jahrgangsstufen 9 und 11

Die Fachkonferenz Politik und Wirtschaft hat in 2009 beschlossen auch bei "G8" an zwei Praktika festzuhalten, und zwar wie bislang in Jg. 9 und 11; in der Qualifikationsphase scheint umittelbar nach den Weihnachtsferien der einzig mögliche Termin.

In Grundkursen erfolgt die Bewertung des schriftlichen Praktikumsberichtes als zusätzlicher Leistungsnachweis (neben einer Klausur); bei Leistungskursschülerinnen und -schülern kann eine von zwei Klausuren durch eine "umfassende schriftliche Ausarbeitung" ersetzt werden.

Lin 10/2009