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Beurlaubungen

1. Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern gem. §3 Abs.2 s. Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses

a) Anträge auf Beurlaubung stellen bei minderjährigen Schülern/innen die Eltern.

b) Die Grundlage für derartige Anträge sind besonders begründete Ausnahmefälle.

c) Bei einem Tag oder zwei Tagen treffen die Klassenlehrer/innen oder die Tutoren/innen die Entscheidung

d) Bei Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen oder in Verbindung mit den Ferien trifft der Schulleiter die Entscheidung.

e) Beurlaubungen in Verbindung mit den Ferien sind spätestens 4 Wochen vor Ferienbeginn oder vor dem Ferienabschnitt zu stellen.

f) Formulare für eine Beurlaubung sind im Sekretariat erhältlich. Ihnen sind als Anlage schriftliche Bestätigungen z.B. von Vereinen oder Kirchen beizufügen.

g) Als besonders begründete Ausnahmefälle gelten z.B. nicht günstigere Flugtickets, Vermeidung von Verkehrsstaus, gute schulische Leistungen, Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse. Tickets sollten auf keinen Fall vor der Antragstellung gebucht werden.

 

Formular: Antrag auf Beurlaubung

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  • Stufe 5-10: Mathe AG
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Prof. Dr. Ivan Đikić von der Goethe-Universität Frankfurt (Informationen)



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