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Studienjahr

Informationen zu einem Studienjahr im Ausland – Jahrgangsstufe 10 bzw. 11

Allgemeines:

Die Schule und das Schulgesetz unterstützen den Aufenthalt im Ausland ausdrücklich, da dadurch ein persönlicher Zugewinn für den Schüler entsteht (Sprachkenntnisse vertiefen, Horizont erweitern, kulturelles Verständnis erlangen, Persönlichkeit entwickeln).

Schüler kommen in der Regel hochmotiviert zurück und haben schulisch wenig Probleme, sich in der Qualifikationsphase einzufinden.

Prinzipiell ist der Aufenthalt in jedem Land möglich, dessen Landessprache eine der angebotenen Fremdsprachen ist (d.h.: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch). Es gibt aber auch Ausnahmen (z.B. Polen und andere). Bei Interesse fragen Sie bitte nach.

Organisatorisches:

Option 1: Die Schüler suchen sich eine für sie geeignete Austauschorganisation. Eine Liste mit ausgesuchten Organisationen wird von der Schule auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Option 2: Sie organisieren den Aufenthalt im Gastland und die Bewerbung an der Auslandsschule selbständig.

Das „Buddy-System“: Derjenige, der für ein Studienjahr ins Ausland geht wählt einen Mitschüler, der als direkte Kontaktperson (Buddy = Mentor) dient und ihm im Laufe des Schuljahres alle relevanten Informationen zukommen lässt, z.B. Formulare zur Einwahl in die Kurse der Qualifikationsphase etc.

Die Entscheidung über die Wiederaufnahme an der Freiherr-vom-Stein-Schule obliegt letztendlich dem Schulleiter.

Für das Auslandsstudienjahr muss eine formlose Beurlaubung bei der Schulleitung beantragt und die Bestätigung über die Annahme an der Auslandsschule eingereicht werden. Darüber hinaus muss der Schule die Adresse im Ausland bekannt sein, um gegebenenfalls schriftlich Kontakt mit dem Schüler oder der Schülerin aufnehmen zu können.

Nach dem Studienjahr muss ein formloser Antrag auf Wiederaufnahme der schulischen Laufbahn an der Freiherr-vom-Stein-Schule gestellt werden.

Die Auslandschüler tragen sich bitte baldmöglichst in eine Liste im Sekretariat ein unter Angabe ihrer Emailadresse, sowie des gewählten Mentors (Buddy) (ebenfalls mit Emailadresse), der Auslandsschule und weiteren wichtigen Angaben.

Über Möglichkeiten der Krankenversicherung im Ausland informiert sie ihre Krankenkasse und/oder die gewählte Austauschorganisation.

Empfehlungen zu Versicherungsschutz im Ausland sind auf der Seite www.crm.de übersichtlich nach Ländern gegliedert dargestellt. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die die Kosten für einen potentiellen Rücktransport beinhaltet, da dies in der Regel nicht im Versicherungsumfang inbegriffen ist.

Ein Visum muss rechtzeitig beim jeweiligen Generalkonsulat beantragt werden. Denken Sie dabei auch an eventuell erforderliche Impfungen, die je nach Zielland vor der Reise vorzunehmen sind. Man sollte sich frühzeitig informieren, um eventuelle Mehrfachimpfungen zeitlich zu koordinieren. Auch hier berät Sie ihr Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt.

Voraussetzungen und Anforderungen:

Ein Studienjahr im Ausland empfehlen wir in der Regel Schülern, die im letzten Zeugnis in keinem Hauptfach und in keinem Nebenfach schlechter als 3 benotet wurden.

Im Ausland sollen mindestens 5 Fächer belegt werden, von denen folgende Fächer verpflichtend sind:

1. Mathematik (advanced level, siehe auch Anmerkungen unten)
2. mindestens eine Naturwissenschaft (advanced level)
3. Zwei Fremdsprachen: Die Landessprache (i.d.R. Englisch) und die zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein). Falls die Landessprache nicht Englisch ist, muss Englisch zusätzlich belegt werden.
4. die beiden Fächer, die in der Qualifikationsphase als Leistungsfächer gewählt werden

Falls die zweite Fremdsprache an der Auslandsschule nicht angeboten wird, muss gegebenenfalls nach dem Studienjahr der Nachweis über ein externes Nachholen des Stoffes der Klasse 10 bzw. 11 nachgewiesen werden durch z.B. das Belegen eines Sprachkurses an einer außerschulischen Bildungsstätte (z.B. VHS, Institute Francaise, Crashkurs Latein etc.).

Das Ablegen einer schriftlichen Prüfung in Latein zur Erlangung des Latinums ist sowohl an der Schule im Laufe des 12. Schuljahres als auch an anderen anerkannten Stellen möglich.

Der Schule ist nach dem ersten Halbjahr (bzw. Term) des Studienjahres ein Zeugnis (bzw. „report card“) per Fax, Post oder Email zuzusenden.

Es empfiehlt sich, sich über den Lehr- und Stundenplan an der gewählten Auslandsschule vorab zu informieren, denn zuweilen ist es sinnvoller, Kurse der 12. Jahrgangsstufe im Ausland zu besuchen (speziell USA), da diese eher mit den hiesigen Plänen für die 10. bzw. 11. Klasse korrespondieren. Je nach Schule ist es möglich, einen Abschluss im jeweiligen Gastland zu absolvieren.

Zum Fach Mathematik:
In den USA sollte dringend der Kurs „Algebra Advanced“ belegt werden. In den Vereinigten Staaten wird keine Einführung in die Differential- und Integralrechnung gelehrt, die bei uns für die 10/II bzw.11/II verpflichtend als Vorbereitung für die Qualifikationsphase im Lehrplan steht. Es empfiehlt sich, das Lehrbuch der Freiherr-vom-Stein-Schule mitzunehmen und die genannten Themen im Gastland parallel selbständig zu erarbeiten.

Finanzierung:

Für Schülerinnen und Schüler aus Zuwandererfamilien gibt es die Möglichkeit eines Stipendiums durch die Robert Bosch Stiftung. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik „International – Stipendium“.

Verantwortliche Lehrer für das Studienjahr im Ausland:

Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Englisch-LehrerInnen


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