Aufgaben und Rechte
Die Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben gemäß der Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen (VO-SV) insbesondere die Aufgabe,
die Schülervertretung und die Schülerschaft zu beraten und zu fördern und bei Unstimmigkeiten zwischen Schülervertretung und Schülerschaft einerseits und Schulverwaltung, Schulleitung oder Lehrerschaft andererseits zu vermitteln.
Die Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen. Sie sollen von diesem Recht im Regelfall Gebrauch machen.
Verbindungslehrerinnen und -lehrer der einzelnen Schulen im Bereich eines Schulträgers können mit Genehmigung des Staatlichen Schulamtes zu gemeinsamen Besprechungen zusammenkommen, um die Arbeit der Schülervertretung innerhalb dieses Gebiets zu beraten. Diese Zusammenkünfte werden von den Kreis- oder Stadtverbindungslehrerinnen und -lehrern vorbereitet.
Die Verbindungslehrerinnen und -lehrer sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die besonderen Regelungen zur Festlegung der Pflichtstunden für Verbindungslehrerinnen und -lehrer bleiben unberührt.
Das Wichtigste in Kürze
Als Verbindungslehrer stellen wir eine Unterstützung der SV dar, indem wir beratend zur Seite stehen und strukturierend unterstützen.
Außerdem sind wir Ansprechpartner in schwierigen Situationen, in denen Schülerinnen oder Schüler durch die üblichen Ansprechpersonen wie Mitschülerinnen und Mitschüler, unserer UBUS-Kraft Frau Roth oder Klassenlehrer nicht mehr weiterkommen. Wir hören zu, können beraten und möglicherweise vermitteln oder weitervermitteln.
Hierfür stehen wir, Frau Wilk und Herr Stankovic, zur Verfügung.
Ihr könnt uns unter verbindungslehrer@f-v-s.eu jederzeit kontaktieren.